Berater zur gesundheitlichen Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase (gem. § 132g Abs. 3 SGB V)

Die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase gemäß § 132g SGB V wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland geschaffen. Orientiert an der individuellen Situation der Leistungsberechtigten ist ein Beratungsangebot etabliert worden, das den Willen der Leistungsberechtigten in den Mittelpunkt der medizinischpflegerischen Versorgung und Betreuung am Lebensende stellt. Durch diese Leistungen soll zum einen die Patientenautonomie am Lebensende gestärkt werden und zum anderen dazu beitragen, die Leistungsberechtigten in stationären Einrichtungen entsprechend zu versorgen.

Durch diese Qualifizierung werden Sie ausschließlich hinsichtlich der Beratungsleistungen geschult, die pflegerischen Leistungen werden nur bedingt angesprochen.

Demnach müssen vollstationäre Pflegeeinrichtungen im Sinne des § 43 SGB XI und Einrichtungender Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach § 75 Abs. 1 Satz 1 SGB XII dafür zugelassen sein, um die Beratungen mit dem Schwerpunkt „Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase“ anbieten zu können. 

Inhaltliche Schwerpunkte

Einführung in die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase


Vermittlung von Kenntnissen zu medizinisch-pflegerischen Sachverhalten


Auseinandersetzung mit ethischen und rechtlichen Rahmenbedingungen


Vermittlung von Gesprächs- und Moderationstechniken sowie von Kenntnissen zu barrierefreien Kommunikationshilfen und die Anwendung
des Erlernten in Kleingruppen


Vermittlung der Aufgaben der Dokumentation und der Vernetzung


Fallbesprechungen

Termine & Kosten

Magdeburg 
Termine auf Anfrage
     
Umfang Teil 1: 60h Theorie und begleitete Beratungssituation
Umfang Teil 2: 7 Beratungsprozesse mit Begelitung
  
1.290,00 € (64 Std.)
→ mehrwertsteuerbefreit
  
Für die Einrichtung besteht die Möglichkeit, bereits nach erfolgreichem Abschluss des ersten Teils der Weiterbildung für weitere Beratungen die pauschale Vergütungsleistung der Krankenkassen in Anspruch zu nehmen.

Das bedeutet, dass die Einrichtung mit dem Vorliegen des Nachweises des ersten Teils der Weiterbildung eine Vergütungsvereinbarung mit den Krankenkassen schließt. Die sieben Beratungsprozesse des zweiten Teils der Weiterbildung sind Bestandteil einer Leistungserbringung gemäß § 132g SGB V und einer Kostenerstattung gem. § 15 der Vereinbarung.

Zielgruppe und Voraussetzungen

Abschluss einer Ausbildung als Pflegefachfrau / Pflegefachmann, Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder Altenpfleger, staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger, staatlich anerkannter Heilpädagoge, staatlich anerkannter Erzieher oder Abschluss einer anderen vergleichbaren Berufsausbildung; 


Weiterhin ist eine dreijährige, für die gesundheitliche Versorgungsplanung einschlägige Berufserfahrung innerhalb der letzten acht Jahre, die mindestens den Umfang einer halben Stelle umfasst hat, erforderlich.




Prüfung und Abschluss

  • Theorieteil
  • Workshops mit Fallbesprechungen
  • Durchführung von Beratungen und Fallbesprechung in der eigenen Einrichtung
  • Zertifikat nach erfolgreichem Abschluss


Wissenswertes

 
Veranstaltungsort
Mittagstraße 1a, 39124 Magdeburg
 
→ für Bildungsurlaub anerkannt
Förderung möglich

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